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Historie der Rotwild-Hegegemeinschaft Zillbach-Pleß

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Nach der politischen Wende führten die veränderten Verhältnisse einerseits zu gesellschaftlichen Forderungen nach drastischen Senkungen des Wildbestandes und andererseits zu chaotischen Zuständen bei der Ausübung der Jagd.
Am 11.11.1991 wurde das Thüringer Jagdgesetz verabschiedet.
Schon am 05.10.1992 wurde die „Richtlinie für die Hege und Bejagung des Schalenwildes …“ wirksam. Durch die Bildung von Rotwildbewirtschaftungsgebieten sollte die großräumige und planvolle Bejagung des Hochwildes gesichert werden. Die katastrophalen jagdlichen Verhältnisse in unserer Region führten dazu, dass das seit 1972 bestätigte Bewirtschaftungsgebiet „Vordere Rhön“  auf Grund des „… zusammengeschlossenen Bestandes …“ nicht mehr als Rotwildgebiet vorgesehen war.
Man erkannte aber die große Rolle der Vorderrhön als Verbindungskorridor zu den großen Rotwildgebieten des Thüringer Waldes, der Bayrischen Rhön und den Rotwildgebieten in Osthessen.
Das Bundesjagdgesetz (§13) und das Thüringer Jagdgesetz (§10) enthielten Bestimmungen, die die Bildung von Hegegemeinschaften zum Zweck der erfolgreichen Hege ermöglichten. Der Landesjagdverband und die Kreisjägerschaften bemühten sich, geeignete Weidgenossen in den Prozess der jagdlichen Raumordnung mit einzubinden, nach der unsere jagdliche Zukunft gestaltet werden sollte.
Die im Oktober 1994 verabschiedete Verordnung zur Festlegung von Einstandsgebieten lässt ein Einstandsgebiet „Vorderrhön“ für Rotwild wieder zu. Ende 1994, Anfang 1995 trafen sich engagierte Rotwildfreunde unserer Region auf die Initiative des Leiters des Forstamtes Breitungen, Herr Lutz Haarseim, zur Bildung einer Arbeitsgruppe zur Vorbereitung der Gründung einer Hegegemeinschaft Rotwild. Der dabei gebildete Arbeitsvorstand bereitete die Gründungsversammlung vor, arbeitete den Entwurf einer Satzung aus  und erledigte die notwendigen organisatorischen Vorbereitungen.

Am 08.04.1995 fand im Bürgerhaus Breitungen die Gründungsversammlung der „Hegegemeinschaft Zillbach-Pleß“ statt. Die Vertreter von 29 Revieren (25 GJB/EJB, 3 Forstämter, ein Bundesforstamt) wählten ihren Vorstand, der sich wie folgt konstituierte:

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Vorsitzender – Herr Lutz Haarseim

1. Stellvertreter – Klaus Sträßer

2. Stellvertreter- Herr Josef Munkel

Kassenwart – Roland Heß

Schriftführer – Dr.Hans Klinzing

 

Mit der Zustimmung zur vorläufigen Satzung und der Vorstellung eines Abschussplanes für das Jagdjahr 95/96 begann die  Hegegemeinschaft Zillbach-Pleß zum Wohle des Rotwildes wirksam zu werden.    
Herr Haarseim stand nur in der ersten Wahlperiode der Hegegemeinschaft zur Verfügung. Dr.Klinzing, Roland Heß und Klaus Sträßer waren von Anfang an bis heute  im Vorstand aktiv. Herr R. von Butler, Herr Mackensen, Herr Taubert und Herr Hahner waren zeitweise wichtige Mitglieder des Vorstandes.
Die bedeutende Funktion des Koordinators der Gruppenabschüsse  erfüllten die Herren Bernd Heß und Lutz Otto im Bereich Schmalkalden/Meiningen und Roland Heß im Wartburgkreis.

Die ersten Jahre Jagd nach den Empfehlungen der Hegegemeinschaft zeigten deutlich die Schwächen des geltenden Rechts auf: Bestandsermittlung, Planung und Bejagung einer Wildart, die Großräumigkeit und revierübergreifendes Denken fordert, ist bei vielen kleinen Revieren und den subjektiven Begehrlichkeiten der Revierinhaber sehr schwer. So wurde der erste Abschussplan – der ja nach den tatsächlichen Lebensraumbedingungen und dem realen Bestand vorgeschlagen werden sollte – mit nur 52% erfüllt. Als der im nächsten Jahr stark reduzierte Plan wieder nur mit 54% erfüllt werden konnte, reagierte die Hegegemeinschaft: ab 1997 wurde Planung und Bejagung in großen Gruppen beschlossen. Den kommunalen Bedingungen entsprechend, bildeten die GJB und EJB im Bereich des Wartburgkreises und die GJB/EJB  im Bereich Schmalkalden/Meiningen je eine große Abschussgruppe. Die großen Reviere, Landesjagdbezirke und der Bundesforst/DBU jagten nach eigenen Plänen. Die sich sofort und anhaltend einstellenden Erfolge führten dazu, dass „Zillbach-Pleß“ den angestrebten Forderungen der Wildbewirtschaftung sehr nahe kam.
Jagen im Gruppenabschuss macht es möglich, Rotwild dort zu bejagen, wo es ist und nicht dort, wo es „hingeplant“ ist. Trotz dieser wesentlichen positiven Voraussetzung  gelingt es nicht immer die Belange der Grundbesitzer und die Interessen einzelner Jäger in Einklang zu bringen. Hier, im Interesse unseres Rotwildes, zu vermitteln wird auch künftig eine wesentliche Aufgabe der Hegegemeinschaft bleiben.
Starkes Rotwild zieht heute wieder seiner Fährte durch unsere Heimat. Dies ist ein Beleg für den artgerechten Lebensraum den die Vorderrhön unserem Rotwild bietet und für eine gesunde Population.
Der 2002 leider zu jung erlegte 2a-Hirsch, mit 219,85 Punkten, ist ein Beispiel hierfür.

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