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Ziele des Gruppenabschusses

 

Das Thüringer Jagdgesetz schreibt in §13 die Bildung von Hegegemeinschaften vor. Dies ist ein wichtiger Schritt zur revierübergreifenden Bewirtschaftung des Rotwildes.

Unsere Hegegemeinschaft ist von kleinen Revieren geprägt. Rund 90% der Reviere besitzen eine Rotwildbewirtschaftungsfläche von durchschnittlich 200 ha.

Rotwild ist nur großflächig zu bewirtschaften. Eine Abschussplanung in kleinen Revieren stößt daher schnell an ihre Grenzen.

Rotwild muss dort erlegt werden wo es steht. Daher muss in kleineren Jagdbögen die Möglichkeit bestehen, aus einem größeren Pool heraus den Abschuss tätigen zu können.

Aus diesen Überlegungen heraus wurde die Idee des Gruppenabschusses geboren.

1997 wurde der Gruppenabschuss probeweise eingeführt.

Die Übersicht über die Jahre 1995 bis 2001 zeigt deutlich, dass sowohl Planung als auch Realisierung ab 1997 sich deutlich annähern.

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Schnell wurden von den Jägern die Vorteile des Gruppenabschusses erkannt.

Anlässlich der Mitgliederversammlung am 16.04.2004 wurden die Teilnehmer am Gruppenabschuss durch Zustimmung der Pächter und Eigenjagdbesitzer festgelegt.

Heute sind 52 der 65 Reviere der Hegegemeinschaft dem Gruppenabschuss beigetreten.

Den Gesamtabschuss der Hegegemeinschaft bildet somit die Summe der Gruppenabschüsse, zusammen mit den Abschüssen der übrigen Jagdbezirke.

Der besondere Vorteil besteht in einer höheren Flexibilität bei der Erfüllung des Abschussplans durch die Möglichkeit des Ausgleichs in den Folgejahren zwischen den einzelnen Jagdbezirken.

Damit ist eine Entlastung des Vorstandes der Hegegemeinschaft verbunden. Für die Unteren Jagdbehörden bedeutet dies weniger Aufwand für Umverteilung und Nachbewilligung von Abschüssen.

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Grundsätze des Gruppenabschusses

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Der Gruppenabschuss stellt hohe Ansprüche an die Solidarität innerhalb der Reviergruppe.

Da es für den einzelnen Jagdbezirk innerhalb der Reviergruppe keinen verbindlichen Abschussplan gibt, sondern alle Teilnehmer am Gruppenabschuss aus einem Pool schießen, muss sich jeder dem Gesamtabschussplan verpflichtet fühlen.

Auch darf keiner die Möglichkeiten des Gesamtplans zu Lasten anderer über die Gebühr ausnutzen.

Um ein Überschießen in einzelnen Klassen zu verhindern werden Koordinatoren für die Landkreise Schmalkalden-Meinigen und den Wartburgkreis bestellt. Diesen sind alle Abschüsse zeitnah zu melden. Die Koordinatoren halten Verbindung zu den Unteren Jagdbehörden und informieren den Vorstand der HG über den Abschussstand.

Bei der Gefahr des Überschießens einzelner Klassen wird durch den Vorstand eine Warnung an die Teilnehmer am Gruppenabschuss herausgegeben und die Unteren Jagdbehörden werden informiert.

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Die Teilnehmer am Gruppenabschuss sollten sich daher regelmäßig auf unserer Web-Seite über den Abschussstand informieren.

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Um Missbrauch beim Abschuss von Erntehirschen zu vermeiden, gilt (gem . Beschluss der Mitgliederversammlung v. 05.04.19) folgende Regelung:

Auch kleine Reviere, die bei Einzelplanung keinen Hirsch der Klasse I im 3-Jahres-Plan frei hätten, sollen die Gelegenheit zur Erlegung eines Erntehirsches im Rahmen des Gruppenabschusses bekommen.

Bevor in diesen Revieren aber wieder ein Hirsch der Klasse I erlegt werden darf, müssen drei Jahre vergehen oder dort 10 Stück Kahlwild erlegen werden.

Gestreckte Hirsche der Klasse 2a gelten als vorweg genommene Hirsche der Klasse I.

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Ziel innerhalb der Reviergruppe muss ein enges Zusammenwirken in den Bereichen Hege und Jagd sein. Dadurch kann der Nachteil der geringen Reviergrößen kompensiert werden.

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